AGB ...

ALLGEMEINE  GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

STRICKER STUDIOS Tonstudio, Musik und Videoproduktion, Ulf Stricker, Telleringstrasse 9c, 40721 Hilden, Tel. +4921033962613 , www.stricker-studios.de

Vertragsparteien  Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht Abweichungen schriftlich vereinbart sind, für alle Vertragsverhältnisse zwischen STRICKER STUDIOS Tonstudio, nachstehend ST.ST. genannt und Ihrem Vertragspartner, nachstehend Kunde genannt, der Leistungen von ST.ST. wie Räume, Geräte, Einrichtungen und/oder personelle Leistungen in Anspruch nimmt. Der Kunde hat ST.ST. rechtzeitig anzugeben, wer den Arbeitsbericht rechtsverbindlich prüfen und abzeichnen darf. Bei Nichtangabe dieser Nahmen gilt für ST.ST. die jeweilige Unterschrift als vom Kunden anerkannt. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen für das Vertragsverhältnis keine Gültigkeit.

 

Termine und Nutzung von Studioräumen und Geräten   ST.ST. überlässt dem Kunden die vereinbarten Geräte und Studioräume mit den üblichen Nebenräumen zu Tonaufnahmen jeder Art für die festgelegte Dauer. Die Räume dürfen nur entsprechend ihrem Verwendungszweck benutzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Termine für Beginn und Beendigung der Produktion einzuhalten. Ein Anspruch auf Überlassung der Geräte und Studioräume bei Terminüberschreitung besteht nicht. Wird Personal namentlich gebucht, bleibt ST.ST. nach Rücksprache mit dem Kunden eine Änderung vorbehalten. Für den Fall, das der Kunde die vereinbarten Termine nicht spätestens 7 Tage vor Produktionsbeginn absagt, wird die volle Berechnung entsprechend der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise fällig. ST.ST. muss sich lediglich die ersparten Aufwendungen sowie das anrechnen lassen, was ST.ST. durch eine anderweitige Verwendung ihrer Studios erworben hat. ST.ST. behält in sämtlichen Räumen das Hausrecht und kann die dem Kunden überlassenen Räume jederzeit durch die von ihr beauftragten Personen betreten lassen. Der Kunde hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen, sowie behördliche Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die vertraglichen Verpflichtungen von allen für ihn tätig werdenden Dritten, sowie eventuellen Besuchern beachtet werden. Besondere Aufnahmen, wie z.B. Explosions- und Wasseraufnahmen, bedürfen der vorherigen Einwilligung von ST.ST. .Außerdem ist ohne besondere Einwilligung die Verwendung aller Materialien und Hilfsmittel untersagt, durch welche eine Beschädigung oder Verunreinigung der Studios bzw. eine Gefährdung der Menschen herbeigeführt werden könnte. Sämtliche Besucher müssen dem ST.ST. Personal oder dem Betriebsbüro gemeldet werden. Besuchern, welche nicht unmittelbar an den Studioaufnahmen beteiligt sind, ist der Besuch der Studioräume nicht gestattet. Das Mitbringen von Tieren in die Studioräume ist nicht gestattet. Ausnahmen können nur vom Betriebsbüro genehmigt werden.

 

Haftung des Kunden   Der Kunde haftet für jegliche Sach- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit den an der Produktion beteiligten Personen oder Besuchern entstehen. ST.ST. wird vom Kunden von der Haftung aller Schäden, welche Besuchern oder an der Produktion beteiligten Personen in den Betriebsräumen zustoßen, befreit. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Herstellung, Überspielung oder Bearbeitung von Bild- und/oder Tonaufnahmen erforderlichen Urheberrechte, Leistungsschutz- oder sonstige Rechte auf seine Kosten ordnungsgemäß zu erwerben und garantiert, dass er bei Beginn der Produktion diese Rechte besitzt.

 

Haftung von ST.ST. ST.ST. haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des bei ihr beschäftigten Personals. Der Kunde übernimmt das Studio und die Betriebseinrichtungen in dem Zustand, in dem sie sich befinden. Ausfallzeiten die durch Störungen der Geräte zu Beginn oder während der Produktion entstehen, werden dem Kunden nicht berechnet, jedoch haftet ST.ST. nicht für sonstige dadurch entstehende Schäden oder Kosten. Kommt ST.ST. mit einer Leistung in Verzug, so trägt ST.ST. nicht den mittelbaren Schaden (Folgeschaden). Für die von Kunden mitgebrachten und/oder zurückgelassenen Gegenstände, wie CD’s/Bänder, Instrumente, Garderobe u.a. übernimmt ST.ST. keine Haftung. Werden auf den Apparaturen von ST.ST. Tonaufnahmen überspielt und verarbeitet, die nicht von ST.ST. aufgenommen worden sind, so übernimmt ST.ST. damit lediglich die Verpflichtung, die Umspielung und Bearbeitung fachmännisch durchzuführen. ST.ST. lehnt die Übernahme weiterer Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ab. Sollte ST.ST. von Dritten in Anspruch genommen werden, so hat der Kunde ST.ST. uneingeschränkt freizustellen.

Fremdleistungen   Fremdleistungen werden nicht über ST.ST. abgerechnet.

 

Material   Materialien sind ausschließlich von ST.ST. zu beziehen. Soweit ST.ST. das benötigte Material nicht auf Lager hat oder es nicht termingerecht beschaffen kann, ist der Kunde berechtigt, das Material selbst zu besorgen.

 

Demos   Wird eine Demoproduktion wie eine Normalproduktion verwandt, erfolgt eine Nachberechnung i.h. der zum Zeitpunkt der Demoproduktion gültigen Normalpreise, abzüglich bereits berechneter Demopreise. Der Kunde ist verpflichtet, eine derartige Verwendung unverzüglich mitzuteilen, unterlässt er dies, kann eine Nachberechnung ohne Abzug der Demokosten erfolgen.

 

Abnahme und Rechnungstellung   Für alle Dienstleistungen wird dem Kunden oder seinem Beauftragten ein Produktionsbericht zur Abzeichnung vorgelegt. Mit seiner Unterschrift erkennt dieser die Richtigkeit der eingetragenen Arbeitsstunden und verbrauchten Materialien, sowie die vertragsgemäße technische Qualität der Aufnahmen an. Sie stellt die Abnahme dar. Werden auf Wunsch des Kunden Gegenstände versandt oder an einen Anderen als den Produktionsort gebracht, so erfolgt alles in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die jeweils in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise werden Inhalt des Vertrages. Alle in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise verstehen sich incl. Personal (eine Person). Zusatzpersonal auf Wunsch des Kunden wird gesondert berechnet. Auf- und Abbau sowie An- und Rückfahrt werden berechnet. Produktionsunterbrechungen, sowie verspäteter Produktionsbeginn die nicht von ST.ST. zu vertreten sind, werden voll berechnet. Angefangene Stunden werden jeweils auf halbe Stunden aufgerundet.

 

Zahlungsbedingungen   Die Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. ST.ST. ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Alle Zahlungen sind in den Geschäftsräumen von ST.ST. zu leisten oder auf die vereinbarten Bankkonten zu überweisen. Das Recht auf Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen durch den Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso wird ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, wenn der Gegenanspruch nicht aus denselben Vertragsverhältnissen herrührt. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde den geschuldeten Betrag mit 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vom Fälligkeitstage ab zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt vorbehalten. Gerät der Kunde mit der vereinbarten Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist ST.ST. berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

Eigentumsvorbehalt Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die zur Verfügung gestellten Bild- und/oder Tonaufnahmen bleiben bis zur vollen Bezahlung der Rechnungsbeträge Eigentum von ST.ST. auch bis zur Erledigung aller weiteren Ansprüche, die ST.ST. dem Kunden gegenüber erwachsen sind, oder aus der bestehenden Geschäftsverbindung noch erwachsen. Der Kunde tritt seine Forderungen jeder Art der Verwertung der Aufnahmen (Verkauf, Lizenz, u.a.) in Höhe des Betrages an ST.ST. ab, der dem Wert des vorbehaltenen Eigentums entspricht. Der Kunde tritt im gleichen Umfang, ohne Einschränkung und für alle Länder seine sämtlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte ab, und zwar sowohl an der aufgenommenen Produktion, als auch an der für sie vorgenommenen Bearbeitung sowie an dem Band selbst, soweit diese Rechte übertragbar sind und ihm heute zustehen oder in Zukunft zustehen werden.

 

Vertragsübertragung   Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung von ST.ST. nicht berechtigt, die Rechte und/oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmt ST.ST. zu, so haften der Kunde und der Dritte gesamtschuldnerisch.

 

Änderungen   Alle Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort Soweit rechtlich zulässig ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort unter Einschluss des gerichtlichen Mahnverfahrens, Langenfeld.

 

 

Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Vorschriften hat nicht die Unwirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. An Stelle der einzelnen unwirksamen Vorschriften treten die gesetzlichen Regelungen.

Full-Service Tonstudio: Recording, Mixing, Mastering, Sounddesign, Videoproduktion, Musikproduktion, Komposition

Bei der Umsetzung richten wir uns ganz nach den Anforderungen unserer Klienten und kreieren einen für jedes Projekt individuellen und zum Genre passenden Sound.

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